Maskenpflicht Bewährungsstrafe für falsche Maskenatteste

PassauRechtliches

Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen falscher Atteste im ersten Corona-Jahr vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und acht Monate verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro zahlen.

Der Arzt hatte bei 79 Patientinnen und Patienten Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt. Er hatte bei den betreffenden Patienten keine Untersuchung vorgenommen. Die Patienten lebten zum Teil weit entfernt und hatten die Atteste schriftlich bestellt. Die Bescheinigungen stellte der Arzt „auf Zuruf“ und ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung aus. Dieses Verhalten verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die geltenden Gesetze und ist strafbar.

Bei dem Arzt liege „Selbstüberschätzung“ vor. Er habe sein eigenes Handeln nicht hinterfragt, sondern sich als Kämpfer für die gerechte Sache stilisiert. Wenn der Mann die Maskenpflicht generell in Frage gestellt hat, hätte er den Rechtsweg beschreiten müssen. Mit seinem Tun habe der Arzt letztlich Dritte gefährdet. Auch sei ein dreijähriges, teilweises Berufsverbot gerechtfertigt. Der Arzt darf in dieser Zeit keine Bescheinigungen oder Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ausstellen. Dieses Berufsverbot wurde auch vorläufig angeordnet und gilt demnach bereits vor Rechtskraft des Urteils.

Das Urteil selbst ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten nach der Urteilsverkündung an, in Berufung gehen zu wollen.

 

AG Passau, 2.5.2022, Az.: 11 Ls 53 Js 14570/20