Der Arzt soll ärztliche Bescheinigungen ohne persönliche Untersuchung der Patientinnen und Patienten ausgestellt haben. Dabei ging es um Atteste, die Kinder in der Schule vom Tragen einer Maske befreien sollten. Auf die Atteste seien Diagnosen geschrieben worden, ohne dass der Arzt die Kinder zuvor untersucht habe. 1.000 Atteste seien in der ganzen Bundesrepublik aufgetaucht. Sie wurden laut Gericht per Mail oder persönlich bestellt. Von den angeklagten 79 Fällen von Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse waren am Ende 24 Fälle übriggeblieben, für die der Mediziner verurteilt wurde.
Nach Ansicht des Gerichtes sei die Rechtsprechung in dieser Sache gefestigt. Selbst der Bundesgerichtshof habe bestätigt: Wird ein Attest „ins Blaue hinein“ ausgestellt, gilt es als unrichtiges Attest. Der Arzt hat die ärztlichen Standards nicht eingehalten. Damit ist die Freiheitsstrafe auf Bewährung gerechtfertigt. Weil einige Fälle eingestellt
worden waren und letztlich nur noch 24 Atteste abgeurteilt wurden, belief sich die Strafe auf ein Jahr. Ein Berufsverbot, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, ist nicht zu begründen, denn der Arzt hatte keine erheblichen rechtswidrigen Taten begangen.
Positiv ist dem Angeklagten anzurechnen, dass er geständig war. Bereits im ersten Prozess im Mai vor dem Amtsgericht Passau hatte er eingeräumt, bei den betreffenden Patienten keine Untersuchungen vorgenommen zu haben. Dafür war er damals zu einer Bewährungsstrafe, einer Geldstrafe und einem teilweisen Berufsverbot verurteilt worden.
LG Passau, 15.11.2022, Az. 1 Ns 53 Js 14570/20